Öffnet in einem neuen Tab

Spenden, die wirken – und steuerlich absetzbar sind!

Wer ein Soziales Unternehmen unterstützt, trägt dazu bei, Menschen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen, soziale Teilhabe zu ermöglichen und konkrete Unterstützung dort zu leisten, wo sie gebraucht wird. Bei manchen Organisationen kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Spenden können steuerlich abgesetzt werden!

Was heißt Spendenbegünstigung?

Nicht jede Spende an einen gemeinnützigen Verein oder ein Soziales Unternehmen ist automatisch steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass die empfangende Organisation die gesetzlichen Bedingungen erfüllt und als spendenbegünstigte Einrichtung anerkannt ist.

Gemeinnützige oder mildtätige Organisationen können beim Finanzamt Österreich die Spendenbegünstigung beantragen. Erfüllen sie die Voraussetzungen, werden sie in die Liste der begünstigten Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen aufgenommen.

Für Spender:innen bedeutet das: Spenden an entsprechend begünstigte Organisationen können steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit?

Bei privaten Spender:innen erfolgt die Berücksichtigung in der Regel automatisch. Dafür benötigt die Organisation Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum der spendenden Person. Die Organisation meldet die Spendensumme anschließend über FinanzOnline an die Finanzverwaltung. Sie wird dadurch automatisch bei der Arbeitnehmer:innen- beziehungsweise Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Auch Unternehmen können Spenden an begünstigte Einrichtungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Spendenbegünstigte Organisationen im Netzwerk von arbeit plus NÖ

Auch im Netzwerk von arbeit plus – Soziale Unternehmen Niederösterreich gibt es Mitglieder bzw. ihre Rechtsträger, an die steuerlich begünstigt gespendet werden kann.

Dazu zählen beispielsweise:

Wo kann ich nachsehen?

Ob eine Organisation aktuell spendenbegünstigt ist, lässt sich direkt in der Liste der begünstigten Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen überprüfen. Dort kann nach dem Namen der Organisation gesucht werden.

Gut zu wissen: Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung sind nicht dasselbe. Eine Organisation kann gemeinnützig tätig sein und Spenden entgegennehmen, ohne dass diese Spenden für die Spender steuerlich absetzbar sind.

Sozialen Unternehmen den Rücken stärken

Soziale Unternehmen schaffen Beschäftigung, Qualifizierung und neue Perspektiven für Menschen, die am Arbeitsmarkt mit besonderen Hürden konfrontiert sind. Viele verbinden diesen sozialen Auftrag mit wirtschaftlicher Tätigkeit – von Second Hand und Re-Use über Grünraumpflege und Handwerk bis hin zu regionalen Dienstleistungen.

Wer ihre Arbeit unterstützen möchte, kann das auf unterschiedliche Weise tun: durch Einkaufen und Beauftragen, durch Kooperation – und bei einigen Mitgliedern bzw. ihren Rechtsträgern auch durch eine steuerlich begünstigte Spende!

Sujetbild © H. Könighofer